Möglichkeiten der Steuerfahndung deutlich verbessert - Ausweg Selbstanzeige
08.09.2015 / ID: 204546
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html Seit dem Ankauf der ersten Steuer-CD haben sich die Möglichkeiten der Steuerfahnder, z.B. durch Gruppenanfragen in Österreich und der Schweiz, deutlich erhöht. Als Ausweg bleibt nur die Selbstanzeige.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Ankauf der ersten CD mit Bankdaten begann die Luft für Steuerhinterzieher dünner zu werden. Inzwischen haben sich die Möglichkeiten der deutschen Steuerfahndung noch deutlich erhöht. So können beispielsweise an Banken in Österreich und der Schweiz sog. Gruppenanfragen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html) zu Personenkreisen mit bestimmten Verdachtsmomenten gestellt werden. Dadurch kann möglicherweise einer höheren Zahl von Steuersündern auf die Spur gekommen werden als durch den Ankauf von Steuer-CDs.
Diese Gruppenanfragen können für Konten deutscher Bürger in Österreich rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 und für Auslandskonten in der Schweiz rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 gestellt werden. Die Banken sind verpflichtet, den Behörden Auskunft zu erteilen. Sie sind aber nicht verpflichtet, die betroffenen Kunden über die Anfrage zu informieren. Dadurch können sich selbst Steuersünder, die ihre Auslandskonten in der Schweiz oder Österreich inzwischen aufgelöst haben, nicht mehr sicher fühlen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt spätestens mit dem Beginn des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 noch einmal spürbar an.
Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, haben Steuersünder noch die Möglichkeit, sich mit einer Selbstanzeige vor Strafverfolgung und möglicher Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird sowie vollständig und fehlerfrei ist. Für den Laien ist das angesichts der komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, welchen Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

