Falsche Erbschaftssteuerbescheide
09.09.2015 / ID: 204672
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html Fast jeder zweite Bescheid über die Erbschaftssteuer ist falsch. Das geht aus Zahlen des Landesrechnungshofs NRW hervor. Auf die Erben können Nachzahlungen und Strafen zukommen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Landesrechnungshof NRW hat rund 1200 Erbschaftssteuerbescheide geprüft. Das Ergebnis: Fast jeder zweite Bescheid ist falsch, berichtet das Handelsblatt am 3. September 2015. Dadurch sollen dem Fiskus rund 15 Millionen Euro an Erbschaftssteuer (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html)entgangen sein.
Für die betroffenen Erben ist das allerdings kein Grund zur Freude. Im Gegenteil: Auf sie können nicht nur Steuernachzahlungen zukommen, sondern ggfs. auch Strafen bis zur Freiheitsstrafe, falls sie in der Erbschaftssteuererklärung absichtlich etwas verschwiegen haben. Die zuständigen Finanzämter können die Erbschaftssteuerbescheide nun noch bis sieben Jahre nachträglich korrigieren. In Fällen von Steuerhinterziehung sogar für den Zeitraum von zehn Jahren.
Typische Fehlerquellen bei der Erbschaftssteuererklärung seien nach Angaben des Landesrechnungshofs NRW etwa die Versorgungsfreibeträge oder auch die Angaben zu Auslandsimmobilien im Nachlass. Angesichts der hohen Zahl falscher Steuerbescheide wird deutlich, dass die Erbschaftssteuererklärung ein schwieriges Unterfangen für den Laien ist. Selbst wenn keine Absicht besteht, kann es zu fehlerhaften Angaben kommen. Sollte das Finanzamt absichtliche Steuerhinterziehung vermuten, müssen die Erben mit einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung rechnen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen. Da die Tat dann als entdeckt gilt, dürfte auch eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein.
Dennoch sollten Betroffene die Angaben kontrollieren und ggfs. korrigieren. Denn selbst in diesen Fällen dürfte sich eine Selbstanzeige immer noch strafmildernd auswirken.
Um falsche Angaben bei der Erbschaftssteuererklärung und damit verbundene Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, können sich Erben an ein kompetentes Team vom im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern wenden. Angesichts der Komplexität der Erbschaftssteuer, die zudem auch noch einem stetigen Wandel unterworfen ist, ist es für den Laien äußerst schwierig eine fehlerfreie Erbschaftssteuererklärung abzugeben.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
03.04.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
Praxisnaher Leitfaden zur Scheidung in Österreich
02.04.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland
Die Speaker-Welt trifft sich in Deutschland

