Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen seit 2011 kontinuierlich gestiegen
10.09.2015 / ID: 204785
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Zwischen 2011 und 2014 ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung kontinuierlich gestiegen. Auch 2015 gehen nach wie vor viele Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ihren Höhepunkt erreichten die strafbefreienden Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) wegen Steuerhinterziehung im vergangenen Jahr mit knapp 40.000. Allgemein wurde 2015 durch die verschärften Anforderungen mit einem Einbruch bei den Selbstanzeigen gerechnet. Der blieb jedoch aus. Rund 10.500 Selbstanzeigen wurden in den ersten sechs Monaten gezählt. Zum Vergleich: In den Jahren 2011 und 2012 waren es insgesamt nur knapp 13.000 Selbstanzeigen.
Der anhaltende Trend zur Selbstanzeige ist durchaus nachvollziehbar. Denn der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung wird immer umfassender. Dadurch steigt das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, enorm. Bei einer Verurteilung können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen drohen. Der letzte Ausweg um einer Verurteilung zu entgehen, ist die Selbstanzeige. Sie ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Vor dem Hintergrund von Steuer-CDs, Gruppenanfragen bei Banken in der Schweiz und Österreich sowie dem automatischen Informationsaustausch ab 2017 ist die Entdeckung aber nur noch eine Frage der Zeit.
Obwohl die Zeit drängt, sollte eine Selbstanzeige in keinem Fall übereilt abgegeben werden. Sie muss gründlich vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann Fehler aufweist und misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

