Harte Strafen wegen Steuerhinterziehung - Ausweg Selbstanzeige
18.09.2015 / ID: 205467
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Steuerhinterzieher müssen mit ernsten Konsequenzen rechnen, die von Geld- oder Haftstrafen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes reichen können. Der einzige Ausweg ist die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung wird hart bestraft. Dabei müssen die Steuersünder nicht nur mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Berufsgruppen, die einer Berufsaufsicht unterliegen, z.B. Ärzte, Apotheker der Anwälte, können ihre Zulassung bzw. Approbation verlieren. Gewerbetreibenden kann unter Umständen die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Diese Konsequenzen können neben der eigentlichen Bestrafung schwer wiegen. Die eigene Existenz kann dadurch bedroht werden, da der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Um den Folgen einer Steuerhinterziehung zu entgehen, können Betroffene nach wie vor eine Selbstanzeige stellen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Dabei steigt die Gefahr der Entdeckung kontinuierlich an. Ehemalige Steueroasen wie Österreich oder die Schweiz kippen ihr Bankgeheimnis und signalisieren Kooperationsbereitschaft im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Ab 2017 nehmen mehr als 50 Staaten am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten teil. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten können dann praktisch nicht mehr vor dem Fiskus verborgen werden. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es für die Selbstanzeige aber zu spät. Daher sollten Betroffene rechtzeitig handeln.
Trotz des Zeitdrucks sollte eine Selbstanzeige aber immer gewissenhaft vorbereitet werden. Die Angaben müssen detailliert und lückenlos sein. Fehler verzeiht die Selbstanzeige nicht. Da diese Anforderungen von einem Laien kaum zu meistern sind, sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei unterlaufen fast zwangsläufig Fehler und die Selbstanzeige misslingt. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie wirken kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die gemeinsam mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.
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