BaFin: CIS Garantie Hebel Plan Fonds 07, 08, 09 müssen abgewickelt werden
22.09.2015 / ID: 205677
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Mit Bescheiden vom 12. August 2015 hat die Finanzaufsicht BaFin die Abwicklung der CIS Garantie Hebel Plan Fonds 07, 08 und 09 aufgegeben und einen Abwickler bestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die CIS Garantie Hebel Plan Fonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) 07, 08 und 09 sind laut BaFin Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften. Für deren Geschäftsbetrieb ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, die nicht vorliegt. Daher ordnete die Finanzaufsicht die Abwicklung der jeweils unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfte an. Die Bescheide sind sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.
Wird die Abwicklungsanordnung wirksam, ist es Aufgabe des Abwicklers nach Einzug offener Forderungen und Begleichung der Verbindlichkeiten das restliche Vermögen der drei Fondsgesellschaften unter den Gesellschaftern zu verteilen. Mit was für einer Quote die Anleger dabei rechnen können, ist derzeit noch völlig offen. Um ihre Ansprüche im Verlauf der Rückabwicklung und auch ggfs. darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Da für die Investmentgeschäfte der Fonds nicht die notwendige BaFin-Erlaubnis vorlag, können Ansprüche gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht kommen. Vertrieben wurden die CIS Garantie Hebel Plan Fonds von der Finanzberatung Carpediem aber auch von anderen Vermittlern. Den Anlegern wurde die Beteiligung an Fonds, vor denen Verbraucherschützer wiederholt gewarnt haben, u.a. mit hohen Renditen schmackhaft gemacht. Renditen im zweistelligen Bereich wurden ihnen in Aussicht gestellt. Damit seien die Fonds wesentlich lukrativer als Lebensversicherungen oder Bausparkassen. Allerdings hätten die Vermittler auch über die Risiken der spekulativen Fonds umfassend aufklären müssen. Insbesondere hätten die Anleger informiert werden müssen, dass ihnen auch der Totalverlust der Einlage drohen kann. Erfahrungsgemäß ist diese Risikoaufklärung häufig nicht oder nur unzureichend erfolgt. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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