Pressemitteilung von Michael Rainer

V + Fonds: Investitionen in Risikokapital


23.09.2015 / ID: 205828
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Venture Capital ist Wagnis- oder auch Risikokapital. Eben solches haben Anleger der V + Fonds oder Venture Plus Fonds gezeichnet. Damit sind sie entsprechende Risiken eingegangen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Venture Plus Fonds, der V + 1 Fonds, der V + 2 Fonds und der V + 3 Fonds investieren in Unternehmensfinanzierungen. Zum Geschäftsmodell gehört dabei die Investition über sog. Zweitmarktbeteiligungen und auch über Direktbeteiligungen an Unternehmen.

Die V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, kurz V + 1 Fonds, wurde 2005 gegründet, das Emissionsvolumen lag bei 50 Millionen Euro. Zwei Jahre später folgte die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, kurz V + 2 Fonds, mit einem Emissionsvolumen von 100 Millionen Euro. Auch hier erfolgten die Investitionen über Erst- und Zweitmarktbeteiligungen. 2009 wurde die V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG, kurz V + 3 Fonds, mit einem Emissionsvolumen von bis zu 300 Millionen Euro aufgelegt.

Die drei V + Fonds verfügen über ein ähnliches Geschäftsmodell. Anleger konnten sich mit Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen beteiligen. Beim V + 3 Fonds war zum Beispiel bei einer Mindestzeichnungssumme von 2.000 Euro eine Mindestrate von 30 Euro möglich. Trotz dieser geringen Raten sind die V + Fonds spekulativ und nicht mit einer sicheren Spareinlage oder einem klassischen Produkt zur Altersvorsorge vergleichbar. Über die Risiken dieser Fonds hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn für sie besteht auch das Risiko des Totalverlusts. Anleger, die mit dem Verlauf ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind oder der Meinung sind, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) versierten Rechtsanwalt wenden.

Mit den Anteilen an den V + Fonds haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben. Dazu gehören nicht nur die Aussichten auf Renditen, sondern auch die unternehmerischen Risiken, die für die Anleger im Totalverlust des investierten Geldes enden können. Ebenfalls risikoreich für die Anleger sind die langen Laufzeiten der Fonds und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile.

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