Pressemitteilung von Michael Rainer

Proven Oil Canada POC: Anleger lehnen Darlehen überwiegend ab - COGI droht Insolvenz


01.10.2015 / ID: 206627
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/proven-oil-canada-poc.html Die Objektgesellschaft COGI LP der Proven Oil Canada POC Fonds befindet sich weiterhin in Insolvenzgefahr, teilte POC mit. Ein Grund sei, dass die Anleger weitere Darlehen überwiegend ablehnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/proven-oil-canada-poc.html) sind sich uneinig. Nach den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen stimmten die Anleger der Fonds POC zwei, POC Growth, POC Growth 3 Plus und POC Natural Gas für die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen durch die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen. Die Anleger der Fonds POC Eins und POC Growth 2 waren dagegen. Die Aufnahme weiterer Fremddarlehen wurde hingegen vom überwiegenden Teil der Gesellschafter abgelehnt.

Die Rückzahlung der geleisteten Ausschüttungen verläuft allerdings schleppend. Von den geforderten 28,5 Millionen Euro seien erst knapp 9 Millionen Euro zurückgezahlt worden, berichtet "Fonds professionell online" unter Berufung auf ein Schreiben des Fondsinitiators Proven Oil Canada. Da zudem die Aufnahme weiterer Darlehen überwiegend abgelehnt wurde, befände sich die COGI nach Angaben des Fondsinitiators weiterhin in Insolvenzgefahr. Die COGI befindet sich seit Ende August im kanadischen CCAA-Verfahren, das in etwa vergleichbar mit einem Planinsolvenzverfahren in Deutschland ist.

Für die Anleger der betroffenen POC Fonds hat sich die Situation also nicht entspannt. Sie müssen weiterhin mit finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust der Einlage rechnen. Damit es nicht so weit kommt, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können in einer fehlerhaften Anlageberatung begründet sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählt u.a. die weltweite Konjunkturlage verbunden mit der Nachfrage nach Öl, die die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften beeinträchtigen kann. Für die Anleger wiegt dabei das Totalverlust-Risiko am schwersten. Außerdem kann geprüft werden, ob bereits die Verkaufsprospekte fehlerhaft waren und dann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden könnte.

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