Steuerhinterziehern mit Konten in Österreich droht die Entdeckung - Selbstanzeige
01.10.2015 / ID: 206646
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Österreich steht vor einer großen Steuerreform. Teil der Reform ist im Grunde der Abschied vom Bankgeheimnis. Für Steuersünder wird die Luft dadurch dünner. Der einzige Ausweg ist die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In Österreich soll 2016 die große Steuerreform in Kraft treten. Die Umsetzung der Reformen im kommenden Jahr bedeutet quasi auch den Abschied vom Bankgeheimnis. Die österreichische Regierung erhofft sich von der Steuerreform bessere Kontrollmöglichkeiten und höhere Einnahmen bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Geplant ist die Einführung eines zentralen Registers, in dem sämtliche Konten erfasst werden.
Betroffen von den geplanten Reformen sind auch Ausländer, die ein Konto in Österreich eröffnen. Dies wird dann ab Ende 2016 oder Anfang 2017 automatisch den Behörden in dem Heimatland des Bankkunden gemeldet. Doch nicht erst mit dem Beginn des automatischen Informationsaustausches ist die Gefahr für Steuersünder mit unversteuerten Kapitaleinkünften auf Konten in Österreich gestiegen. Schon jetzt können die deutschen Behörden sog. Gruppenanfragen an die Banken in Österreich richten, wenn sich Verdachtsmomente gegen bestimmte Personengruppen ergeben. Die österreichischen Banken sind zur Auskunft verpflichtet, ihre Kunden muss sie allerdings nicht über die Anfrage informieren.
Für Steuerhinterzieher steigt dadurch die Gefahr der Entdeckung. Noch ist die Selbstanzeige der Ausweg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Selbstanzeige ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Obwohl die Zeit langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige nicht überstürzt verfasst, sondern gründlich vorbereitet werden. Nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Einzelfall beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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