Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
13.10.2015 / ID: 207556
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Das Amtsgericht Leipzig hat am 23. September 2015 das Insolvenzverfahren über die Alphapool GmbH eröffnet (Az.: 403 IN 840/15). Anlegern drohen finanzielle Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im Sommer hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - der Alphapool GmbH die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Daher hätte das Unternehmen die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen müssen. Dazu kam es allerdings nicht, da die Alphapool GmbH zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat. Nachdem nun das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Anleger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden.
Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, ist abhängig von der Insolvenzmasse. Die reicht in der Regel allerdings nicht aus, um alle Forderungen der Gläubiger vollauf befriedigen zu können. Die Anleger müssen daher mit finanziellen Verlusten rechnen. Damit es nicht so weit kommt, haben die Anleger auch die Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrech (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)t wenden.
In Betracht kommen z.B. auch Schadensersatzansprüche. Diese können parallel zum laufenden Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommen auch Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen in Betracht. Da diese das Einlagegengeschäft ohne die nötige Erlaubnis der BaFin betrieben haben, haben sie sich auch persönlich haftbar gemacht.
Die Alphapool GmbH kaufte den Anlegern bestehende Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen ab. Dafür sollten die Anleger Geldzahlungen nach mehreren Jahren bzw. über mehrere Jahre verteilt erhalten. Laut BaFin stellt dieses Geschäftsmodell ein erlaubnispflichtiges Einlagegengeschäft dar. Da die nötige Erlaubnis nicht vorlag, gab die Finanzaufsicht schon im Oktober 2014 die Abwicklung des Geschäfts auf. Die Alphapool GmbH legte Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid ein. Ihr Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde Ende Juni vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

