Steuerhinterziehung: Nur die strafbefreiende Selbstanzeige führt zurück in die Steuerlegalität
20.10.2015 / ID: 208149
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Damit eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wegen Steuerhinterziehung zur Straffreiheit führt, müssen hohe Anforderungen erfüllt werden. Vor allem muss sie rechtzeitig gestellt werden, vollständig und fehlerfrei sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Um in die Steuerlegalität zurückzukehren, ist eine Selbstanzeige alternativlos. Obwohl der Gesetzgeber die Möglichkeit der Selbstanzeige eröffnet, hat er den Steuersündern damit keinen Freifahrtschein ausgestellt. Die Selbstanzeige kann nur gelingen, sprich zur Straffreiheit führen, wenn sie die hohen Anforderungen erfüllt.
Dabei kommt es besonders darauf an, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden, gestellt wird. Außerdem muss sie alle erforderlichen Unterlagen enthalten und fehlerfrei sein. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, schlägt die Selbstanzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit fehl. Dann droht den Betroffenen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Damit es nicht so weit kommt, sollte eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Denn die Fehlerquellen sind vielfältig und nachträglich können Fehler in der Selbstanzeige nicht mehr korrigiert werden. Selbst wenn die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung kontinuierlich steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst, sondern immer gründlich vorbereitet werden. Damit sie vollständig und fehlerfrei wird, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Falls beurteilen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. Außerdem können sie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich sein. Zuverlässig und diskret.
Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bei einer Steuerhinterziehung bis zu einer Grenze von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen. Dann müssen nur die Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Hinterziehungssumme. Diese müssen dann ebenfalls gezahlt werden. Erst wenn alle Zahlungen erfolgt sind, ist eine weitere Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
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