SHB Altersvorsorgefonds: Mögliche Probleme durch Insolvenz des LHI Technologieparks Köln
20.10.2015 / ID: 208161
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/shb-fonds.html Der Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln ist zahlungsunfähig. Betroffen von der Insolvenz ist auch der SHB Altersvorsorgefonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/shb-fonds.html) als Mehrheitsgesellschafter. Auch hier drohen den Anlegern Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über den geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln wurde am 25. September 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 1407/15). Ein Mehrheitsgesellschafter war der SHB Altersvorsorgefonds. Durch die Insolvenz drohen auch dem ohnehin kriselnden Fonds finanzielle Verluste, die zu weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnten.
Für den SHB Altersvorsorgefonds kommt die Insolvenz zur Unzeit. Denn auch hier wurde erst unlängst ein Sanierungskonzept verabschiedet. Nun könnten weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, die dann auch die Anleger zu spüren bekommen könnten. In dieser schwierigen Situation können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten und auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz überprüfen.
Die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken ihrer Kapitaleinlage aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören u.a. auch Wechselkursverluste. Genau die sind offenbar einer der Hauptursachen für die Insolvenz der LHI Technologieparks Köln. Denn die Fondsgesellschaft hatte auch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Als der Franken vom Euro entkoppelt wurde und zum Höhenflug ansetzte, erhöhte das die Schulden der Fondsgesellschaft deutlich. Am Ende stand der Gang zum Insolvenzgericht. Darüber hinaus tragen die Anleger auch das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage. Auch darüber hätten sie aufgeklärt werden müssen.
Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen nicht ausreichend dargestellt oder sogar verschwiegen. Darüber hinaus hätte auch klar gestellt werden müssen, dass der SHB Altersvorsorgefonds als Dachfonds nicht direkt in Immobilien investiert, sondern in andere Gesellschaften. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und fehlerfrei sei, damit sich der Anleger ein möglichst zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen kann.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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