Steuerhinterziehung: Nur die fehlerfreie Selbstanzeige führt zur Straffreiheit
22.10.2015 / ID: 208381
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Nach wie vor sind wahrscheinlich hohe Summen unversteuerter Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert. Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) ebnet die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Alleine in den ersten sechs Monaten des Jahres sind rund 10.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Experten werteten die hohe Zahl als Indiz dafür, dass wahrscheinlich immer noch hohe Summen unversteuerter Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten lagern. Auch wenn in den Folgemonaten der Trend rückläufig war, kann nach wie vor davon ausgegangen werden, dass unversteuertes Schwarzgeld immer noch etlichen Steuersündern auf den Nägeln brennt.
Der einzige Weg zurück in die Steuerlegalität ist für die Betroffenen die Selbstanzeige. Diese muss aber rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird. Die Entdeckungsgefahr steigt kontinuierlich. Immer mehr Banken fordern ihre Kunden auf, ihre "schwarzen" Konten zu bereinigen und zeigen sich den ermittelnden Behörden gegenüber zunehmend kooperationsbereit. Hinzu kommen Instrumente der Ermittlungsbehörden wie die rückwirkende Gruppenanfrage bei Banken in der Schweiz und Österreich und der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten ab 2017, die für die steigende Entdeckungsgefahr sorgen.
Auch wenn das Entdeckungsrisiko steigt und die Zeit dementsprechend langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Vielmehr muss sie gründlich vorbereitet werden, damit sie gelingen kann. Nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige führt zum Ziel, sprich zur Straffreiheit. Bei der Selbstanzeige lauern zudem zahlreiche Fehlerquellen, so dass die komplexen Anforderungen von einem Laien kaum zu erfüllen sind.
Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die speziellen Umstände eines jeden Einzelfalls erfassen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie schließlich auch zur Straffreiheit führt.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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