Kostenlose Google+1 Datenschutzerklärung für Fans der IT-Recht Kanzlei
12.07.2011 / ID: 20886
Politik, Recht & Gesellschaft
Kommerzielle Websites, die mit dem "+1"-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des "+1"-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und "like/gefällt mir" anklicken - schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.
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