Studie zu Erbschaften: Drei Billionen Euro werden bis 2024 vererbt
29.10.2015 / ID: 209034
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html Zwischen 2015 und 2024 werden in Deutschland rund drei Billionen Euro vererbt. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hervor.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im deutschen Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)gilt die gesetzliche Erbfolge. Angesichts der gewaltigen Summen, die in den nächsten Jahren in Deutschland vererbt werden, kann es durchaus ratsam sein, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. So kann der Nachlass unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nach den eigenen Vorstellungen geregelt und Streitigkeiten unter den Erben verhindert werden.
Der Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zu Folge werden je Erbfall im Schnitt rund 360.000 Euro vererbt. Diese Summe variiert natürlich erheblich von Fall zu Fall. Die zu erwartende Erbschaftswelle birgt auch die Gefahr, dass große Vermögen zum Teil vernichtet werden. Das kann vornehmlich zwei Gründe haben: Streitigkeiten unter den Erben und die Erbschaftssteuer. Daher ist es sowohl bei Privatvermögen als auch bei Betriebsvermögen ratsam, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz des Vermögens gewährleisten.
Zu diesen Maßnahmen gehören die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags und ggfs. auch die Einrichtung einer Stiftung. Besonders Betriebsvermögen kann im Erbfall bedroht sein. Ohne eine entsprechende Nachlassregelung gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei Streitigkeiten unter den Erben kann sogar die Existenz des Unternehmens gefährdet sein. Darüber hinaus müssen steuerliche Aspekte beachtet werden. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen Steuervorteile bringen.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten sollten ebenso bei Privatvermögen genutzt werden. In den kommenden Jahren werden auch verstärkt Immobilien vererbt. Werden diese von den Erben selbst genutzt, fällt möglicherweise keine Erbschaftssteuer an, da der Gesetzgeber bewusst hohe Freibeträge angesetzt hat. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Diese Freibeträge können schon bei der Errichtung des Testaments berücksichtigt und der Nachlass entsprechend aufgeteilt werden.
Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte helfen bei Fragen rund um Erbschaftsfälle weiter.
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