VW Skandal weitet sich aus - Schadensersatzansprüche der VW Aktionäre
06.11.2015 / ID: 209791
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Der VW Skandal weitet sich immer weiter aus. Der Volkswagen Konzern gab am 3. November bekannt, dass es auch Unregelmäßigkeiten bei den CO2-Werten gebe. Erstmals sind auch Benziner betroffen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der VW (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html) Konzern kommt nicht zur Ruhe. Nach den neuen Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA gab Volkswagen am 3. November bekannt, dass es auch Unregelmäßigkeiten bei den CO2-Werten gebe. Davon sollen nach Konzernangaben rund 800.000 Fahrzeuge betroffen sein. Neu ist, dass es sich diesmal nicht nur um Dieselfahrzeuge handelt, sondern auch um Benziner.
Bislang ging es im VW-Abgasskandal um Manipulationen bei den Stickoxid-Werten. Jetzt haben interne Untersuchungen ergeben, dass es auch beim klimaschädlichen Kohlendioxid Abweichungen gebe. Eine Folge davon kann auch ein erhöhter Spritverbrauch sein. Die Reaktion der Börse ließ nicht lange auf sich warten. Die VW Aktie verlor am nächsten Morgen deutlich an Wert.
Tags zuvor waren neue Vorwürfe der US-Umweltbehörde EPA bekannt geworden. Demnach könnte es auch bei größeren Fahrzeugen mit 3-Liter-Motoren zu Manipulationen bei den Abgaswerten gekommen sein. Betroffen sollen auch Modelle der VW-Töchter Audi und Porsche sein. VW wies die Vorwürfe zwar umgehend zurück. Porsche stoppte allerdings den Verkauf des Geländewagens Cayenne in den USA. Dabei soll es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme handeln, hieß es von Unternehmensseite. Bislang war Porsche vom Abgasskandal nicht betroffen.
Seitdem der Skandal um manipulierte Abgaswerte vor einigen Wochen bekannt wurde, hat die VW-Aktie deutlich an Wert verloren. Für VW Aktionäre besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu können sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
Nachdem die Volkswagen AG von den Untersuchungen in den USA erfahren hat, hätte sie diese Informationen im Wege einer Ad-hoc-Meldung unmittelbar veröffentlichen müssen, da dadurch der Kurs der Aktie maßgeblich beeinflusst werden kann. Da dies offensichtlich nicht geschehen ist, dürfte der Konzern gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Die Kanzlei GRP Rainer bereitet bereits Aktionärsklagen vor.
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