Imtech Deutschland: Insolvenzverfahren eröffnet
09.11.2015 / ID: 209886
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG am 1. November wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67c IN 300/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bereits Anfang August hatte die Imtech Deutschland Insolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren wurde jetzt vom Amtsgericht Hamburg eröffnet. Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 27. Januar 2016 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die erste Gläubigerversammlung findet am 18. Dezember 2015 statt.
Nicht nur die Deutsche Imtech ist zahlungsunfähig, sondern auch der niederländische Mutterkonzern. Der Fall des ohnehin von Skandalen und Gerüchten umwitterten Baukonzerns riss auch viele Anleger mit in die Tiefe. Nachdem bekannt geworden war, dass Imtech pleite ist, setzte die Aktie zum Sturzflug an. Gläubiger, die auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollen, können sich an im Aktienrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html)kompetente Rechtsanwälte wenden.
Immerhin konnten im vorläufigen Insolvenzverfahren schon einige wichtige Baustellen bearbeitet werden. Tochtergesellschaften und Beteiligungen konnten verkauft werden, das Kerngeschäft läuft unter neuer Regie weiter. Der Schuldenstand der Imtech Deutschland soll nach einem Online-Bericht des Nachrichtensenders n-tv bei rund 150 Millionen Euro liegen und das Insolvenzverfahren wird sich nach Angaben des Insolvenzverwalters wohl noch über Jahre hinziehen. Gläubiger werden sich also in Geduld üben müssen, wenn sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen möchten. Mit einer ersten Abschlagszahlung sei nach Angaben des Insolvenzverwalters nicht vor Ende 2017 zu rechnen.
Anleger können aber auch parallel zum Insolvenzverfahren ihre Schadensersatzforderungen geltend machen. Im Zusammenhang mit dem Fall des Baukonzerns tauchen auch immer wieder Vorwürfe wie Missmanagement oder Insolvenzverschleppung auf. Sollten sich derartige Vorwürfe bestätigen, kann das möglicherweise Schadensersatzansprüche begründen. Steht der Wertverfall der Aktie mit persönlichem Fehlverhalten der leitenden Organe zusammen, können sie möglicherweise persönlich in Regress genommen werden.
Darüber hinaus sollten Gläubiger die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren nicht vernachlässigen. Nur angemeldete Forderungen könne auch berücksichtigt werden.
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