Gesetzgeber plant Änderungen bei der Insolvenzanfechtung
12.11.2015 / ID: 210243
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/insolvenzrecht.html Im Insolvenzrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/insolvenzrecht.html)stehen entscheidende Änderungen bevor. Die Bundesregierung hat Ende September einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Insolvenzanfechtung vorgelegt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Bundesregierung hat Ende September eines Gesetzesentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgelegt. Ziel der Reform ist, Rechtsunsicherheiten im Wirtschaftsverkehr zu beseitigen.
Eine wesentliche Änderung gibt es dann bei den Rechten des Insolvenzverwalters. Dieser kann bislang Zahlungen anfechten, die ein Unternehmen noch geleistet hat, obwohl es im Grunde genommen schon zahlungsunfähig war. Der Insolvenzverwalter kann dieses Geld vom Empfänger zurückfordern, wenn dieser von der drohenden Zahlungsunfähigkeit wusste. Nach den Plänen der Regierung soll diese Anfechtung nur noch dann möglich sein, wenn der Gläubiger schon definitiv wusste, dass der Geschäftspartner zahlungsunfähig ist. Gleichzeitig soll der Anfechtungszeitraum von bisher zehn auf dann vier Jahre verkürzt werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass Gläubiger, die ihrem Geschäftspartner z.B. wegen momentaner Liquiditätsschwierigkeiten Ratenzahlungen gewährt haben, Rechtssicherheit haben sollen und diese geleisteten Raten kein Grund für eine Vorsatzanfechtung seien. Von Gesetzes wegen wird dann unterstellt, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte. Will der Insolvenzverwalter diese Zahlungen anfechten, trägt er dann auch die Beweislast. Bei unredlichen Vermögensverschiebungen und Bankrotthandlungen sollen die Anfechtungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
Weitgehend ausgenommen von der Vorsatzanfechtung sollen auch die Bargeschäfte sein. Bargeschäfte, bei denen beide Partner ihre Leistung erfüllt haben, sollen nicht mehr rückabgewickelt werden können. Das gilt auch für die Anfechtbarkeit von Lohnzahlungen. Dem Entwurf zu Folge sollen Lohnzahlungen nicht anfechtbar sein, wenn der Zeitraum zwischen Arbeitsleistung und Lohnzahlung drei Monate nicht übersteigt.
Im Grundsatz sollen die Änderungen im Insolvenzrecht der Rechtssicherheit der Gläubiger dienen, die nicht wussten, dass der Schuldner bereits zahlungsunfähig ist und dementsprechend noch von gesetzlichen Möglichkeiten wie Zwangsvollstreckung Gebrauch gemacht haben. Solche Leistungen sollen künftig nur noch bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit anfechtbar sein.
In Fragen des Insolvenzrechts können sich Gläubiger und Schuldner an im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/insolvenzrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

