Steuerhinterziehung: Razzia bei Luxemburger Sparkasse - Ausweg Selbstanzeige
12.11.2015 / ID: 210258
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Deutsche Kunden einer Luxemburger Sparkasse sind ins Visier der Steuerfahndung geraten. Bundesweit sollen Razzien stattfinden. Steuersünder haben noch die Möglichkeit der Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die deutsche Steuerfahndung hat offenbar Informationen zu mehr als 50.000 deutschen Kunden einer Luxemburger Sparkasse. Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung soll es bundesweit zu groß angelegten Razzien kommen.
Das Augenmerk der Untersuchungen liegt nach Medienberichten auf Kunden, die mehr als 300.000 Euro in Luxemburg angelegt haben sollen. Die Fahnder gehen dem Verdacht nach, ob auf den Konten unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus verborgen wird. Die Daten zu mehr als 50.000 Konten deutscher Bürger der Luxemburger Sparkasse BCEE sollen von einem Insider stammen.
Steuersünder, die unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert haben, müssen mehr denn je damit rechnen, dass die Steuerfahndung ihnen auf der Spur ist oder noch auf die Spur kommen wird. Denn die Behörden sind längst nicht mehr auf den Ankauf sog. Steuer-CDs angewiesen. Inzwischen gibt es zahlreiche Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, an denen sich auch ehemalige Steueroasen beteiligen. Für Steuersünder bleibt damit nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.
Die Selbstanzeige ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Gefahr der Entdeckung wächst jedoch stetig. Doch auch wenn die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie nicht übereilt verfasst werden. Denn die Selbstanzeige muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Falls bewerten und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.
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