Infinus: Strafprozess eröffnet - Anleger können 2016 mit erster Auszahlung rechnen
18.11.2015 / ID: 210741
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/infinus.html Der Strafprozess gegen sechs Manager der Infinus-Gruppe wurde am 16. November 2015 in Dresden eröffnet. Die Angeklagten müssen sich wegen gewerbsmäßigen Betrug und Kapitalanlagebetrug verantworten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund zwei Jahre nachdem bei einer groß angelegten Razzia bei der Infinus (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/infinus.html)-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft Future Business KG (FuBus) einer der mutmaßlich größten Anlegerskandale aufgedeckt wurde, begann am 16. November 2015 der Strafprozess gegen sechs führende Manager. Sie sollen Anleger im großen Stil betrogen haben. Die Rede ist von einem Schneeballsystem.
Betroffen sollen mehr als 50.000 Anleger sein, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft insgesamt rund zwei Milliarden Euro verloren haben sollen. Aus zeitlichen Gründen wird vor dem Landgericht Dresden aber nur ein Teil der Fälle verhandelt. Dabei geht um ein Anlagevolumen von "nur" 312 Millionen Euro, die von rund 22.000 Anlegern stammen sollen.
Die Staatsanwaltschaft geht bei der Infinus-Gruppe von einem Schneeballsystem aus: Die Anleger investierten z.B. in Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte. Diese konnten später offenbar nur noch mit dem Geld neuer Anleger bedient werden. Zudem sollen über Tochtergesellschaften Scheingeschäfte wie Lebensversicherungen für Mitarbeiter oder Goldsparpläne getätigt worden seien. Die meisten Firmen der Infinus-Gruppe sind inzwischen insolvent. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.
Der Strafprozess wird sich vermutlich in die Länge ziehen. Sollten die Angeklagten wegen Betrug verurteilt werden, eröffnet das allen Anlegern die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt besonders für Anleger mit Forderungen schlechteren Rangs wie beispielsweise die Inhaber von Nachrangdarlehen.
Derzeit können die Anleger im Insolvenzverfahren der FuBus-Gruppe mit den Infinus-Töchtern nach Angaben den Insolvenzverwalters mit einer Quote von rund 20 Prozent rechnen. Mit einer ersten Abschlagzahlung sei aber erst 2016 zu rechnen, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf den Insolvenzverwalter. Anleger, die sich mit dieser Quote nicht zufrieden geben wollen, müssen nicht den Ausgang des Strafprozesses abwarten. Parallel zum Insolvenzverfahren können sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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