Steuerhinterziehung: Zeit für die Selbstanzeige wird knapp
19.11.2015 / ID: 210840
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Ob durch den Ankauf sog. Steuer-CDs oder durch Kooperation der Staaten untereinander - die Luft wird für Steuersünder immer dünner. Ihnen bleibt nur noch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) als Ausweg.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Kampf gegen Steuerhinterziehung macht der Fiskus weiter ernst und nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Erst vor wenigen Tagen hat das Land Nordrhein-Westfalen wieder einen umfangreichen Datensatz zu möglichen Steuerhinterziehungen erstanden. Kurz darauf hat der Deutsche Bundestag grünes Licht für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten gegeben. Mehr als 70 Staaten wollen sich inzwischen an diesem Informationsaustausch beteiligen. Unter ihren sind auch etliche ehemalige Steueroasen. Das Bankgeheimnis wird immer mehr zur Makulatur.
Steuersünder können sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre unversteuerten Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten noch weiter vor dem Fiskus verborgen werden können. Um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, bleibt ihnen als Ausweg nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige. Die ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist. Die Zeit wird knapp.
Trotz des steigenden Entdeckungsrisikos sollte eine Selbstanzeige aber nicht übereilt verfasst, sondern äußerst gründlich vorbereitet werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch strafbefreiend wirken. Für einen Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Dabei sind Fehler fast schon vorprogrammiert. Im Ergebnis schlägt die Selbstanzeige dann fehl.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie dementsprechend so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die gemeinsam mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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