Schweiz sucht Kontoinhaber bzw. deren Erben
21.12.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Schweiz macht sich auf die Suche verschollener Kontoinhaber bzw. deren Erben. Der Erbfall kann sich lohnen. Es geht um mehrere Millionen Franken, die "herrenlos" auf Schweizer Konten lagern.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweizer Banken sind auf der Suche nach Kontoinhabern bzw. deren Erben, die sich seit 60 Jahren oder länger nicht mehr gemeldet haben. Auf diesen Konten sollen nach Medienberichten insgesamt mehr als 44 Millionen Schweizer Franken schlummern, die im Grunde nur darauf warten, abgeholt zu werden.
Um Kontakt zu den Kontoinhabern bzw. deren Erben herstellen zu können, hat die Schweiz jetzt im Internet eine entsprechende Seite freigeschaltet. Dort sind die Namen von Kunden gelistet, die sich seit 1955 oder länger nicht mehr bei der Bank gemeldet haben. Diese sollen nun ausfindig gemacht werden und sich bei der Bank melden. Dazu haben sie ein Jahr Zeit. Natürlich müssen sie belegen können, dass sie der Kontoinhaber oder rechtmäßiger Nachfolger sind.
Auch wenn die Suche für potenzielle Erben durchaus erfolgreich sein kann, sollten sie ihr mögliches Erbe nicht ohne juristischen Beistand antreten und sich an einen im Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn die Freude über ein mehr oder weniger großes ererbtes Vermögen hat auch durchaus ihre Schattenseiten. Der Nachlass dürfte mit Steuerschulden belastet sein. Das Kapital ist wahrscheinlich seit Jahrzehnten nicht mehr besteuert worden, streng genommen handelt es sich voraussichtlich um Schwarzgeld.
Der Erbe muss dies dann umgehend seinem zuständigen Finanzamt melden. Im Erbrecht und Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob es lohnenswert ist, das Erbe überhaupt anzutreten und welche Belastungen auf die Erben zukommen. Darüber hinaus kann es zu rechtlichen Streitigkeiten unter den Erben kommen. Ist der Kontoinhaber verstorben, stellt sich die Frage ob er ein Testament verfasst hat oder ob die gesetzliche Erbfolge gilt. Um diese Fragen zu klären, sollte kompetenter juristischer Beistand hinzugezogen werden.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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