LAG Hessen: Außerordentliche Kündigung wegen gefälschter AU-Bescheinigung wirksam
24.12.2015 / ID: 213798
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html
Legt ein Arbeitnehmer eine gefälschte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, kann das die außerordentliche fristlose Kündigung zur Folge haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht sieht vor, dass die Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)des Arbeitsvertrags fristlos erfolgen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten derart schwer verletzt hat, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung auch nur bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann. Eine derart schwere Pflichtverletzung kann die Vorlage einer gefälschten ärztlichen Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit sein. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 23. März 2015 hervor (Az.: 16 Sa 646/14).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Unternehmens an mehreren Tagen unentschuldigt und unbezahlt gefehlt. Nachdem sie auf die fehlenden Bescheinigungen angesprochen wurde, legte sie manipulierte ärztliche Bescheinigungen vor, die besagten, dass eines ihrer Kinder krank gewesen sei und sie deshalb zu Hause bleiben musste. Der angegebene Kinderarzt gab allerdings an, dass er an den besagten Tagen keinerlei Kontakt zu der Frau oder ihren Kindern gehabt habe. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Die Frau reichte eine Kündigungsschutzklage ein.
Das Arbeitsgericht Kassel gab der Klage statt. Obwohl das Verhalten der Frau Grund für eine außerordentliche Kündigung sei, sei es im Rahmen der Interessenabwägung dem Arbeitgeber zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.
Das LAG Hessen entschied im Berufungsverfahren anders. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Mildere Mittel wie die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Frist für eine ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung seien für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar gewesen. Die ärztlichen Bescheinigungen seien bewusst manipuliert worden. Die Frau habe vorsätzlich und heimlich gehandelt, so dass mit Wiederholungen gerechnet werden müsse.
Die wirksame Kündigung eines Arbeitsvertrags kann u.U. schwierig sein. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.08.2025 | True Dads Deutschland - Initiative für Bindung und Kindeswohl
"True Dads Deutschland" startet - Initiative für Bindung und Kindeswohl
"True Dads Deutschland" startet - Initiative für Bindung und Kindeswohl
15.08.2025 | ARAG SE
"Nein!" heißt "Nein!"
"Nein!" heißt "Nein!"
13.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
12.08.2025 | CDU Mainz-Altstadt
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
07.08.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
