Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ist letzte Chance, sich vor einer Verurteilung zu schützen
28.12.2015 / ID: 213839
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist die letzte Möglichkeit, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Wer diese Chance nicht nutzt, riskiert eine Verurteilung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im vergangenen Jahr gingen so viele Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wegen Steuerhinterziehung wie nie zuvor bei den zuständigen Finanzämtern ein. In diesem Jahr waren es zwar deutlich weniger, aber immer noch viel mehr Selbstanzeigen als Experten vermutet hatten. Nach wie vor ist die Selbstanzeige für Steuersünder die Gelegenheit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine drohende Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Diese Chance sollten Steuerhinterzieher ergreifen, solange sie noch möglich ist. Denn eine Selbstanzeige ist nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Entdeckung dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein. Denn der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung wird weiter forciert und Steueroasen gehören schon mehr oder weniger der Vergangenheit an. Wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten beginnt, kann unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Auch wenn die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte immer das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Das ist im Eiltempo nicht zu schaffen. Zumal für den Laien die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen sind. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge sind so kaum zu erfassen und Fehler praktisch vorprogrammiert. In der Konsequenz misslingt deshalb die Selbstanzeige.
Um das zu vermeiden, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die ganze Komplexität eines Falls erfassen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.
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