Schiffsfonds: Krise noch nicht überwunden - Schadensersatzansprüche der Anleger
30.12.2015 / ID: 213903
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
Statt der erhofften Renditen bescherten besonders Schiffsfonds Anlegern in den vergangenen Jahren hohe Verluste. Die Krise der Handelsschifffahrt ist nach wie vor nicht überwunden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von den Plänen der Bremer Landesbank könnten auch wieder etliche Kapitalanleger, die ihr Geld in Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html)investiert haben, betroffen sein. Die Bank möchte sich nach Medienberichten offenbar von unrentablen Schiffsbeteiligungen trennen. Gleich 32 Containerschiffe sollen zum Verkauf stehen oder bereits den Besitzer gewechselt haben. Die Schiffe sollen auch für diverse Schiffsfonds unterwegs gewesen sein.
Für die Anleger von Schiffsfonds bedeutet das, dass die Krise der Handelsschifffahrt offenbar weiterhin nicht ausgestanden ist und sie weiterhin um ihr investiertes Geld fürchten müssen. Lange Zeit wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds den Anlegern als sichere Geldanlage mit hohen Renditeaussichten angepriesen. Mit der Finanzkrise 2008 wendete sich das Blatt. Immer mehr Schiffsfonds bekamen die Auswirkungen der Krise zu spüren. Die in den Boomjahren aufgebauten Überkapazitäten sorgten für sinkende Charterraten, die Fondsgesellschaften gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nicht selten in der Insolvenz endeten. Für die Anleger entstanden enorme Verluste.
Um nicht später auf den Verlusten sitzen zu bleiben, sollten Anleger rechtzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Der Schlüssel dazu liegt häufig in einer fehlerhaften Anlageberatung.
Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich erwerben die Anleger mit den Fondsanteilen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen. Damit verbunden sind auch die unternehmerischen Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust der Einlage reichen. Über diese Risiken hätten sie in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nur unzureichend geschehen, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, verschwiegen hat.
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