Steger Inkasso, Gültiger Vertrag bei der Premium Media Solutions AG
18.07.2011 / ID: 21418
Politik, Recht & Gesellschaft
Urteil Hessener Oberlandesgericht (AZ: 8 V 247/10):
Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 458/11):
Gültiger Vertrag bei der Premium Media Solutions AG, Betreiber Steger Inkasso GmbH
Nachdem nun erstmals ein Gericht höherer Instanz, namentlich das Oberlandesgericht Hessen, in seinem Urteil AZ 8 V 247/10 die Wirksamkeit der Verträge der Premium Media Solutions auf der Seite http://www.nackte-teenies.net (Betreiber der Forderung ist die Steger Inkasso GmbH) in der aktuellen Fassung eindeutig bestätigt hat, folgte nun auch das Amtsgericht Mainz in seinem Urteil vom 20.06.2011 unter dem Aktenzeichen AZ 33 C 458/11 der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hessen und begründet seine Entscheidung zugunsten der Steger Inkasso GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen. Weiter führt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich. Die Seitengestaltung der Premium Media Solutions AG in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV (Preisangabenverordnung): "Durch den offensichtlichen Preishinweis auf der Startseite muss dem verständigen Anwender klar sein, dass er mit der Anmeldung einen Vertrag abschließt und daher die Entgeltlichkeit des Angebots naheliegend ist. Dem potentiellen Interessenten drängt sich somit die Kenntnisnahme des Textes zu den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nahezu auf."
http://www.steger-inkasso.ch
Service Media GmbH
Hans-Böckler-Straße 48 40764 Langenfeld
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