Peseus Invest und Vermögen AG: BaFin ordnet Abwicklung an
14.01.2016 / ID: 214642
Politik, Recht & Gesellschaft
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Mit Mitteilung vom 22. Dezember 2015 hat die Finanzaufsicht BaFin der Peseus Invest und Vermögen AG die Abwicklung ihres unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts aufgegeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, hat sie der Peseus Invest und Vermögen AG mit Sitz in Böblingen noch im vergangenen Jahr die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)aufgegeben. Damit verbunden ist die vollständige Auszahlung des Buchwerts des Genussrechtekapitals an die Anleger.
Laut BaFin konnten die Anleger Genussrechte des Unternehmens zeichnen. In den Genussrechten war eine Gewinn- und Verlustbeteiligung vereinbart. Durch diese kollektive Vermögensverwaltung habe die Peseus Invest und Vermögen AG ein Investmentgeschäft betrieben ohne über die notwendige Erlaubnis zu verfügen. Daher müsse das Investmentgeschäft unverzüglich abgewickelt werden. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.
Nach eigenen Angaben investierte die Peseus Invest und Vermögen AG in renditestarke Sachwerte wie Edelmetalle, Immobilien und Rohstoffe. Dazu kamen Investitionen in Trinkwasser. Die dazu gehörende Webseite "gold-von-morgen.de" ist allerdings derzeit nicht erreichbar.
Nach dem BaFin-Bescheid muss das Unternehmen das Genussrechte-Kapital nun unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Sollte es dabei zu Verzögerungen oder anderen Schwierigkeiten kommen, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
In der jüngeren Vergangenheit ist es schon häufiger vorgekommen, dass Unternehmen die ihr Geschäft abwickeln und die Gelder an die Anleger zurückzahlen mussten, dazu nicht in der Lage waren und nicht über ausreichend liquide Mittel verfügten. Die Folge war die Insolvenz der Unternehmen und damit in der Regel auch Verluste für die Anleger. Doch auch in diesen Fällen sind die Anleger in der Regel nicht schutzlos gestellt. Zumeist können parallel zum Insolvenzverfahren auch weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden. Diese können z.B. auf einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern beruhen.
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