Besonderheiten bei der Ehescheidung von Unternehmern
02.02.2011 / ID: 2150
Politik, Recht & Gesellschaft
Neben den familienrechtlichen Auseinandersetzungen, müssen sich die Parteien noch mit den komplexen Inhalten des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts auseinandersetzen. Weil in vielen Fällen auch Existenzen bedroht sind, oftmals zusätzlich auch die von Mitgesellschaftern, ist eine kompetente und ganzheitliche Beratung unabdingbar. Oft sind im Fall der Scheidung überraschend hohe Zugewinnausgleichszahlungen fällig, für die Cash-Flow und Privatvermögen nicht reichen. In solchen Fällen droht ohne Kreditlinie oft der Verkauf, darauf weisen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com hin.
Daher empfiehlt sich zur Vermeidung solcher abwendbarer Liquiditätsrisiken der Abschluss eines Ehevertrages, der auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Selbst wenn ein Ehevertrag, zu Beginn der Ehe nicht geschlossen wurde, besteht im Fall der Trennung eines Ehepaares immer noch die Möglichkeit, durch eine individuell gestaltete Trennungsvereinbarung eine unternehmerisch günstige Lösung herbeizuführen.
Wie viel Kindes- und Ehegattenunterhalt Selbständige nach der Scheidung zahlen müssen, hängt nach der gesetzlichen Regelung vom Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre ab. Auch insofern ist eine vertragliche Modifikation in gewissen Grenzen zulässig http://www.grprainer.com/Scheidung-Unternehmer-Freiberufler.html
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