Schimmelpilz: Tipps für Mieter, wie man ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung beweisen kann
22.01.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, mit Hinweisen dazu, wie Mieter eine ordnungsgemäße Belüftung der Wohnung auch Jahre später vor Gericht beweisen können.
Bildet sich in der Wohnung Schimmelpilz, kommt es schnell zum Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Verursachung und die daraus resultierenden Folgen. Der Mieter muss nun nicht nur eine ordnungsgemäßes Heizverhalten und ein ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten darlegen, er muss es auch beweisen können. Das ist manchmal Jahre später sehr schwierig. Nachfolgend einige Tipps für Mieter, die ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten beweisen wollen oder müssen.
1. Führen Sie ein Lüftungsprotokoll
Notieren Sie in einen Kalender oder besser an einer Datei am Computer ihr Lüftungsverhalten. Wenn Sie fünf Mal am Tag für fünf Minuten sämtliche Fenster der Wohnung öffnen, notieren Sie dies zumindest einmal für zwei Wochen nebst der jeweiligen Zeiten. Das ist besonders wichtig, wenn in Ihrer Wohnung ein Messgerät zur Überprüfung ihres Lüftungsverhaltens steht.
2. Lassen Sie Zeugen das Lüftungsverhalten bestätigen
Wenn Sie Besuch haben, sollten Sie diesen ebenfalls mit der Belüftung konfrontieren. Reißen Sie das Fenster auf und lassen Sie den Besuch richtig frieren. Er kann sich später gut an das Lüftungsverhalten erinnern. Noch besser ist es, wenn Sie den Besuch im Lüftungsprotokoll unterschreiben lassen.
3. Räumen Sie Ihre Fensterbretter frei
Vollgeräumte Fensterbretter sind das beste Indiz für ein unzureichendes Lüftungsverhalten. Wer will schon plausibel erklären, dass er sämtliche Fenster der Wohnung fünfmal am Tag geöffnet hat, wenn auf den Fensterbrettern lauter Krimskrams liegt? Lüftung der Fenster durch Kippen reicht nicht aus.
Wir beraten Mieter, Vermieter und Bauherren bundesweit im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen der Bildung von Schimmelpilz. Unter unserer Telefonnummer erhalten Sie Auskünfte zum geeigneten Vorgehen von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck.
11.1.2016
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Seite für Mieter: http://www.schimmel-anwalt.de
Auf dieser Seite finden Mieter juristische Informationen rund um das Thema Schimmelpilz. Sie finden Tipps zum richtigen Vorgehen, zur Beweissicherung und Muster für Aufforderungsschreiben an den Vermieter, die Geltendmachung von Mietminderung, den Ausspruch einer Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung und Erhebung einer Klage wegen Instandsetzung und Mietminderung. Daneben werden laufend aktuelle Urteile zum Thema Feuchtigkeit und Schimmelpilze in Mietobjekten mit entsprechenden Kommentaren vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht veröffentlicht.
Schließlich bieten wir Mietern auf dieser Seite die Möglichkeit einer Begutachtung ihres Falls und der Möglichkeiten eines effektiven Vorgehens zum Pauschalpreis an.
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