Pressemitteilung von Alexander Bredereck

Stellenstreichungen bei Bombardier: Tipps für Arbeitnehmer bei einem Stellenabbau


Politik, Recht & Gesellschaft

Bombardier baut Stellen ab. Der kanadische Flugzeug- und Zug-Produzent Bombardier plant einer Pressemitteilung von faz.net vom 17.2.2016 zufolge, von den 9.000 Arbeitsplätzen des Unternehmens in Deutschland, über 1.400 Stellen zu streichen. Das würde bedeuten, dass jeder siebte Mitarbeiter von Bombardier in Deutschland betroffen wäre. In der Folge gibt es einige zusammengefasste Hinweise für Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau, wie z. B. bei Bombardier, betroffen sind.

Anfangs häufig Aufhebungsvertrag

Arbeitgeber bieten Mitarbeitern oftmals Aufhebungsverträge an, um durch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungen und etwaige Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer zu vermeiden. Arbeitgeber üben dabei mitunter erheblichen Druck auf die Arbeitnehmer aus. Mitarbeitern werden verschiedene finanzielle Vorteile (Turboprämien, Sprinterklauseln, extra Abfindungen usw.) in Aussicht gestellt, für den Fall, dass sie einen solchen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Auf die damit einhergehenden Nachteile wird dagegen oftmals nicht so genau hingewiesen.

Nachteile von Aufhebungsverträgen

Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages können zahlreiche Probleme auftreten. Das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs oder eine Sperrzeit sorgen dafür, dass ein Teil der erhaltenen Abfindung direkt schon wieder verloren geht. Zudem gibt es keine ausdrückliche Regelung wichtiger Nebenansprüche, wie zum Beispiel der Inhalt eines Arbeitszeugnisses und insbesondere auch die Gesamtnote des Zeugnisses. Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterzeichnet, können sich Arbeitnehmer nicht mehr davon lösen, das muss unbedingt beachtet werden. Auch wenn der Arbeitgeber im Vorfeld der Unterzeichnung sehr höflich und zuvorkommend war, ist der Aufhebungsvertrag unter Dach und Fach, wird den Arbeitnehmern oft die kalte Schulter gezeigt. Sie haben dann ja auch kein Druckmittel mehr in der Hand. Daher gilt der Grundsatz: niemals ohne vorherige Beratung unterzeichnen.

Kündigungsschutzklage als beste Option

Der beste Weg für Arbeitnehmer ist in der Regel zu warten, bis es zu einer Kündigung kommt, und dann Kündigungsschutzklage zu erheben. Dadurch werden die beschriebenen Nachteile im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld vermieden, und die Dauer des Arbeitsverhältnisses wird maximal nach hinten gestreckt. Die Abfindung kann zudem häufig erheblich erhöht werden, das Arbeitszeugnis wird in der Regel deutlich besser sein als bei außerprozessualen Verhandlungen und man hat einen Titel gegen den Arbeitgeber, aus dem vollstreckt werden kann.

24.2.2016

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Online-Check für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Bombardier Stellenabbau Arbeitnehmer Mitarbeiter Deutschland Kündigung Abfindung Aufhebungsvertrag Arbeitgeber Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Berlin Essen

http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin

Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Alexander Bredereck
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
03.02.2025 | Angela Barzen Coach & Speaker
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 88
PM gesamt: 421.852
PM aufgerufen: 71.551.298