Pressemitteilung von Michael Rainer

Scholz Holding GmbH: Zahlung der Zinsen gestundet


Politik, Recht & Gesellschaft

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Die Anleihe-Anleger der Scholz Holding GmbH werden am 8. März keine Zinszahlung erhalten. Die fällige Zahlung wurde bis zum 31. Mai 2016 gestundet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 15,5 Millionen Euro an Zinsen hätte die wirtschaftlich angeschlagene Scholz Holding GmbH am 8. März an ihre Anleihe-Anleger ursprünglich zahlen müssen. In Absprache mit der Kuratorin wurde die Zinszahlung nun bis zum 31. Mai 2016 gestundet. Das Handelsgericht Wien hat der Stundung zugestimmt.

Nach eigenen Angaben möchte die Scholz Holding GmbH die Zeit nutzen, um die Restrukturierungsgespräche mit potenziellen Investoren fortzuführen. Viel Zeit bleibt allerdings nicht. Am 31. Mai sind die Zinszahlungen in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro fällig. Im Jahr 2017 müsste die nach österreichischem Recht begebene Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)mit einem Emissionsvolumen von rund 182,5 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen dies erfüllen kann oder ob die Anleger noch einen weitaus größeren Teil zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen und nicht nur die Zinsen für ein paar Wochen zu stunden.

Die wirtschaftliche Lage der Scholz Holding GmbH ist weiter angespannt und es ist offen, ob die Gespräche mit den Investoren zum gewünschten Erfolg führen. Anleger müssen nach wie vor mit Verlusten rechnen, nachdem der Kurs der Anleihe eingebrochen ist und ein Verkauf sich kaum noch lohnt. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann u.a. prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung der Anleihe möglich ist oder ob ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch Prospektfehler entstanden sein, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Ebenso können Forderungen aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen.

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