Steuerhinterziehung: Neue Welle von Selbstanzeigen durch automatischen Informationsaustausch
03.03.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Wer Steuern hinterzogen hat, kann immer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Durch eine erfolgreiche Selbstanzeige kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund fünf Milliarden Euro habe der deutsche Fiskus in den vergangenen fünf Jahren durch Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingenommen, sagt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Interview mit dem Tagesspiegel. Zwar sei die Zahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr zurückgegangen, dennoch sei davon auszugehen, dass nach wie vor große Mengen Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert seien. Daher rechnet der nordrhein-westfälische Finanzminister damit, dass die Selbstanzeigen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)wieder anziehen werden, wenn ab 2017 bzw. 2018 der automatische Informationsaustausch von Bankdaten unter mehr als 70 Staaten beginnt. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz und Österreich werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen.
Dadurch steigt das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, noch einmal spürbar an. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, drohen den Tätern hohe Strafen von Geld- bis zu Haftstrafen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige kann eine mögliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden. Allerdings ist die Selbstanzeige nur möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Zeit wird langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt gestellt werden. Denn sie kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist. Die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Einzelfall individuell beurteilen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen muss zu den Steuerschulden und Zinsen auch noch ein Strafzuschlag gezahlt werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Bund-Verlag GmbH
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
04.02.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
03.02.2025 | Angela Barzen Coach & Speaker
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
03.02.2025 | Brain-s-Park UG
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
Menschenlesen in der Politik