Strafbefreiende Selbstanzeige vor dem automatischen Informationsaustausch AIA
08.03.2016 / ID: 220084
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Der automatische Informationsaustausch (AIA) von Finanzdaten wird allgemein als Meilenstein im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung angesehen. Steuersündern bleibt noch die Selbstanzeige.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten AIA ab 2017 soll der Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung noch einmal intensiviert werden. Mehr als 70 Staaten haben inzwischen das Abkommen unterzeichnet und werden sich ab 2017 bzw. 2018 an dem Informationsaustausch der Bankdaten beteiligen. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder auch die Cayman Inseln sagen der Steuerhinterziehung den Kampf an und übermitteln demnächst automatisch die Bankdaten an den deutschen Fiskus.
Für Steuersünder dürfte es spätestens dann nahezu unmöglich werden, unversteuerte Kapitaleinkünfte noch vor den Steuerfahndern zu verbergen. Um eine Strafverfolgung und mögliche Verurteilung zu vermeiden, haben sie aber nach wie vor die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Das ist aber nur möglich, wenn die Tat durch die Behörden noch nicht entdeckt wurde. Die Zeit läuft den Betroffenen langsam davon.
Dennoch sollte eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)nicht unter Zeitdruck hektisch erstellt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken. Schon kleine Fehler können zum Misslingen der Selbstanzeige führen und es droht dann weiterhin eine Verurteilung. Immerhin kann sich die Selbstanzeige dann noch strafmildernd auswirken.
Damit eine Selbstanzeige gelingt, sollte sie von einem Laien nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Auf diese Weise können die detaillierten Anforderungen nicht erfüllt werden und Fehler sind quasi vorprogrammiert. Um dies zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater ins Vertrauen gezogen werden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls einordnen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie am Ende tatsächlich strafbefreiend wirken kann. Zuverlässig und diskret.
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