Schwarzgeld in der Schweiz - Rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen
14.03.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Die Schweiz hat als Paradies für Steuersünder ausgedient. Wer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Schweizer Konten deponiert hat, kann über die Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über viele Jahre diente die Schweiz Steuersündern als sichere Zuflucht. Unversteuerte Einkünfte auf Schweizer Konten wurden durch das Bankgeheimnis geschützt. Nachdem die Schweiz und die Europäische Union im Mai ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch geschlossen haben, ist es damit vorbei. Ende vergangenen Jahres hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat grünes Licht für das Abkommen gegeben. Dadurch wird sich die Schweiz ab 2018 an dem Informationsaustausch beteiligen.
Für Steuersünder mit Konten in der Schweiz bedeutet die Zeit bis 2018 allerdings kein Ruhekissen. Denn das Bankgeheimnis existiert schon jetzt praktisch nicht mehr und deutsche Steuerfahnder können auch heute schon Einblick in die Konten bekommen. Dazu können sie z.B. - auch rückwirkend - eine Gruppenanfrage bei den Schweizer Geldinstituten stellen. Mit dem Beginn des automatischen Informationsaustausches wird es für die Steuerfahnder noch einfacher. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten, nicht nur in der Schweiz, können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Noch haben Steuersünder allerdings die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)in die Steuerlegalität zurückzukehren.
Als erste Voraussetzung muss die Selbstanzeige aber gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher muss eine Selbstanzeige immer sehr gründlich vorbereitet werden.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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