Achtung Sperrgrund: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung unbedingt rechtzeitig stellen
22.03.2016 / ID: 221660
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Mit dem Ankauf von sog. Steuer-CDs ist weiterhin zu rechnen. Steuersünder sollten daher eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen bevor es dafür zu spät ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Ankauf von sog. Steuer-CDs ist zwar umstritten, hat dem Fiskus aber schon reichlich zu Steuereinnahmen verholfen. Daher ist davon auszugehen, dass auch weiterhin an dieser Praxis festgehalten wird, wie es u.a. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans auch schon angekündigt hat.
Für Steuersünder kann das doppelt bitter werden. Denn dann droht nicht nur die Steuerhinterziehung aufzufliegen, sondern möglicherweise liegt durch den Ankauf der Daten auch schon ein Sperrgrund für die strafbefreiende Selbstanzeige vor. Denn diese ist nicht mehr möglich, wenn die Tat durch die Behörden bereits entdeckt wurde oder der Steuersünder bei verständiger Würdigung der Sachlage davon ausgehen musste, dass die Entdeckung kurz bevorsteht. Da der Ankauf von Daten-CDs meist medial begleitet wird, könnte es dann für die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)schon zu spät sein.
Dementsprechend sollten Betroffene jetzt handeln und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen solange es noch möglich ist. Denn die Luft wird für Steuersünder künftig noch dünner. Im kommenden Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Bankdaten, an dem sich mehr als 70 Staaten beteiligen, z.B. auch die Schweiz oder Österreich. Das Bankgeheimnis ist dann Vergangenheit und Schwarzgeld auf Auslandskonten der teilnehmenden Staaten kann praktisch nicht mehr vor dem Fiskus verborgen werden.
Auch wenn die Zeit langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige jetzt nicht übereilt abgegeben werden. Denn um strafbefreiend wirken zu können, muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Das sind für den Laien hohe Hürden, die er kaum überwinden kann. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.
Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls würdigen und die Selbstanzeige dementsprechend verfassen können.
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