Arbeitnehmer unter Diebstahlsverdacht - arbeitsrechtliche und strafrechtliche Beratung erforderlich
28.03.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft.
Vor rechtlicher Beratung nicht äußern
Der Arbeitnehmer steht in solchen Fällen vor folgendem Problem: geht man allein von der arbeitsrechtlichen Problematik aus, wäre es sinnvoll, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Aus strafrechtlicher Sicht können solche Äußerungen aber verheerend sein, da die Beweislage zu diesem Zeitpunkt oftmals noch unklar ist. Daher ist die vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht unbedingt zu raten, um die richtige Strategie für den Fall abzustimmen.
Bei einer Einigung mit dem Arbeitgeber Strafverfahren nicht vernachlässigen
Wer sich mit dem Arbeitgeber zum Beispiel auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt hat, sollte immer auch an das Strafverfahren denken. Der Arbeitgeber sollte sich verpflichten, auf eine Strafanzeige zu verzichten bzw. eine bereits gestellt Strafanzeige zurückzunehmen.
Vorsicht vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages
Wer eine Aufhebungsvereinbarung einmal unterschrieben hat, kommt in der Regel davon nicht mehr weg. Man sollte sich daher immer Bedenkzeit ausbitten und vorher rechtliche Beratung einholen. Wenn der Arbeitgeber besonders viel Druck macht, ist es in der Regel gerade nicht sinnvoll, zu unterschreiben. Seriöse Angebote können auch mit einer Bedenkzeit abgegeben werden.
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers "Arbeitsrecht" der Stiftung Warentest.
20.1.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:
Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Kündigung Diebstahl Arbeitnehmer Arbeitgeber Kündigungsschutzklage Verdacht Anhörung Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Berlin Essen Strafverfahren Strafrecht
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.02.2025 | Bund-Verlag GmbH
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
Bewerbungsstart für den Deutschen Personalräte-Preis
04.02.2025 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids
03.02.2025 | Angela Barzen Coach & Speaker
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
Wie wir jetzt Menschen begeistern und für Veränderung motivieren
03.02.2025 | Brain-s-Park UG
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
Menschenlesen in der Politik