Schwarzgeld auf Auslandskonten: Rechtzeitige Selbstanzeige schützt vor Strafverfolgung
01.04.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Steuerhinterziehung soll weiter konsequent bekämpft werden. Das kündigte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer jetzt an. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige der einzige Ausweg.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuersünder können nicht darauf hoffen, dass Bund und Länder im Kampf gegen Steuerhinterziehung nachlassen werden. Steuerhinterziehung werde weiterhin streng verfolgt, teilte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am 29. März 2016 mit. Nur mit konsequenter Strafverfolgung könne Steuerhinterziehung wirksam bekämpft werden und die Behörden hätten einen langen Atem, so der Finanzminister. Nur wer mit einer Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)gegenüber dem Finanzamt absolut reinen Tisch mache, könne der Strafverfolgung entgehen. In Hessen sei die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Februar zwar erneut gesunken, bescherten dem Fiskus aber voraussichtliche Mehrsteuern von rund 3,7 Millionen Euro und damit doppelt so viel wie im Vormonat.
Auch wenn die Zahl der Selbstanzeigen sinkt, ist davon auszugehen, dass nach wie vor viele deutsche Bürger unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert haben. Dafür sprechen auch die Mehrsteuern. Dieses Schwarzgeld dürfte den Betroffenen allerdings immer mehr unter den Nägeln brennen. Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und dann hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen, steigt weiter an. Wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten praktisch nicht mehr vor dem Fiskus verborgen werden. Nur die strafbefreiende Selbstanzeige kann die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit bewirken. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt sowie vollständig und fehlerfrei ist.
Die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige sind von dem Laien allerdings kaum zu erfüllen. Wer trotzdem versucht, die Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen zu verfassen, muss damit rechnen, dass sie fehlschlägt. Denn auf diese Weise können die komplexen Vorgänge nicht erfasst werden und in der Konsequenz misslingt dann die Selbstanzeige.
Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie wissen welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie auch strafbefreiend wirkt.
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