Alles neu nichts geändert!? Neuer Referentenentwurf zur Änderung des AÜG vom 14.04.2016
19.04.2016 / ID: 224353
Politik, Recht & Gesellschaft
Der 3. Entwurf zum "Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" wurde am 14.04.2016 von Andrea Nahles vorgelegt. Zuvor lenkte bereits Angela Merkel gegen und stoppte den 1. Entwurf am 16.11.2015 persönlich. Auch die der nachgebesserte Referentenentwurf wurde am 17.02.2016 durch die CSU bemängelt - er ginge über den Koalitionsvertrag hinaus.Nun liegt nun der neueste Stand vom 14.04.2016 vor. Im Interview zwischen der DAHMEN Personalservice GmbH und der Kanzlei Taylor Wessing klären wir die ersten aufkommenden Fragen. In den letzten Wochen hieß es, die CSU würde die Änderungen blockieren und gleichzeitig wurde von Juristen gerügt, der Referentenentwurf verstoße gegen die Tarifautonomie. Er würde große Veränderungen für Arbeitnehmer, Zeitarbeitsfirmen sowie Personalvermittler mit sich bringen.
Auch der neue Entwurf des AÜG sieht keine Änderungen vor und widerspricht somit der ursprünglichen Haltung der Regierung. Einwände, Wünsch und Änderungsvorschläge der betroffenen Gesprächspartner wurden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch davon auszugehen, das dieser dritte Referentenentwurf in dieser Form in die Abstimmung im Bundestag geht. Ob der Entwurf dieses mal angenommen wird, oder Frau Nahles ein viertes Mal nachbessern muss, bleibt abzuwarten.
Interview zwischen Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Kilian Friemel und DAHMEN Personalservice Geschäftsführer Fabian Prudencia De Almeida:
DAHMEN Personalservice GmbH:
An welchen Stellen wurde der Referentenentwurf mit Stand 14.04.2016 nun noch geändert?
Dr. Friemel:
Der Entwurf des neuen Gesetzestextes wurde im Vergleich zum Bearbeitungsstand vom 17.02.2016 überhaupt nicht geändert.
DAHMEN Personalservice GmbH:
Welche Änderungen gibt es dann überhaupt?
Dr. Friemel:
Lediglich die Erläuterungen wurden minimal angepasst. So hieß es bisher, dass für die Wirtschaft durch die Gesetzesänderung ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von EUR 1 Mio. entsteht. Hier ist man in den letzten zwei Monaten offensichtlich zu der Überzeugung gekommen, dass dieser Aufwand sich auf nur EUR 830.000 beläuft. Der laufende jährliche Aufwand wird zudem jetzt nur noch auf EUR 400.000 geschätzt. Bisher war das BMAS davon ausgegangen, dass ein jährlicher Mehraufwand von EUR 610.000 für die Wirtschaft zu bewältigen sei.
DAHMEN Personalservice GmbH:
Die Verbände hatten ja festgestellt, dass der letzte Entwurf mit Stand 17.02.2016 an zumindest neun Punkten über den Koalitionsvertrag hinausgeht und entsprechende Änderungen verlangt. Warum hat das BMAS die letzten zwei Monate nicht genutzt, um diese Kritikpunkte umzusetzen?
Dr. Friemel:
In der Presse wurde mitgeteilt, dass laut BMAS der Gesetzesentwurf unverändert durchgebracht werden soll oder eben überhaupt nicht kommt. Angela Merkel hatte ja auf dem Arbeitgebertag des BDA erklärt: "Sie dürfen mich einmal als Wächterin des Koalitionsvertrags verstehen […] Wenigstens in diesem Falle werde ich wachen, dass wir über den Koalitionsvertrag nicht hinausgehen." Falls sie Wort hält, kommt die Änderung des AÜG also nicht.
Den neuen AÜG-Referentenentwurf können Sie hier herunterladen.
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Herr Fabian Prudencia De Almeida
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