OLG Bamberg: Berliner Testament kann nicht einseitig geändert werden
02.05.2016 / ID: 225777
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html Ehepartner, die sich in einem Berliner Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html) gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, müssen die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments beachten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Sonderform des Testaments ist das sog. Berliner Testament. In diesem gemeinschaftlichen Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein. Dieses Ehegattentestament dient in erster Linie der materiellen Absicherung des Partners, da die Kinder zunächst keinen Anspruch auf ihr Erbe haben und erst nach dem Tod des zweiten Elternteils bedacht werden.
Ehepartner, die diese Form des Testaments wählen, sollten aber beachten, dass das Berliner Testament eine hohe Bindungswirkung entfaltet. Es kann nicht einseitig geändert oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 6. November 2015 hervor (Az.: 4 W 105/15).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatten die Ehepartner ein Berliner Testament errichtet und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die vier Kinder wurden als Schlusserben eingesetzt und sollten nach dem Tod des zweiten Elternteils zu gleichen Teilen erben. Einige Zeit später verfassten sie noch einen unwirksamen, weil maschinell geschriebenen Zusatz, nach dem der Sohn das "Anwesen" übernehmen sollte. Nach dem Tod der Ehefrau verfasste der Ehemann noch ein weiteres notarielles Testament und setzte darin den Sohn zum Alleinerben ein. Dessen Geschwister hielten dieses zweite Testament für unwirksam.
Das OLG Bamberg gab den Geschwistern Recht. Der Vater sei an die Verfügungen im gemeinschaftlichen Berliner Testament gebunden gewesen. Eine Änderung wäre nur dann möglich gewesen, wenn sich die Ehegatten von vornherein ermächtigt hätten, die Einsetzung der Schlusserben nach dem Tod des Partners noch zu ändern. Dies war hier allerdings nicht der Fall, so dass die vier Kinder zu gleichen Teilen erben.
Um keine Zweifel an der letztwilligen Verfügung aufkommen zu lassen, können im Erbrecht versierte Rechtsanwälte bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags beraten.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
25.06.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
