Widerruf von Darlehen: OLG Nürnberg stärkt Verbraucherrechte
04.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Vielfach haben Banken und Sparkassen uneindeutige Angaben zum Fristbeginn in Widerrufsbelehrungen verwendet. Dadurch lassen sich diese Darlehen in den meisten Fällen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einem Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2016 bestätigte auch das Oberlandesgericht Nürnberg, dass Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, noch widerrufen werden können.
Dem Fall vor dem OLG Nürnberg lag ein Darlehensvertrag aus dem Jahr 2009 zu Grunde. In der verwendeten Widerrufsbelehrung hieß es: "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung, die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages sowie die Information nach Fernabsatzrecht zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses." Diese Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft, entschied das OLG Nürnberg. Denn der letzte Halbsatz, dass die Frist nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginne, sei nicht eindeutig formuliert. Beim Verbraucher könne irrtümlich der Eindruck entstehen, dass die Widerrufsfrist schon mit seiner Unterzeichnung einsetzt. Tatsächlich beginnt sie aber erst, wenn die Vertragsunterlagen bei der Bank eingegangen sind.
Es war nicht die einzige Passage, die das OLG Nürnberg beanstandete. Die Bank habe die gültige Musterbelehrung auch an anderen Stellen inhaltlich überarbeitet. Dadurch sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Widerruf der Verbraucherin wirksam erfolgt. Das Widerrufsrecht sei auch nicht durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden. Die Klägerin habe Anspruch auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Besonders bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, haben die Banken und Sparkassen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass viele dieser Darlehen auch heute noch widerrufen werden können. Ein im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)versierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist und das Darlehen deshalb noch widerrufen werden kann.
Allerdings erlischt das Widerrufsrecht für diese Altverträge am 21. Juni 2016. Verbraucher sollten also rechtzeitig handeln.
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