Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht wieder auf Erfolgskurs vor Oberlandesgericht Hamm
04.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Hamm - vom 07. März 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Ischämischer Insult im Mediastromgebiet links mit Hemiparese nach Liposuktion; OLG Hamm, Az.: I 3 U 154/14
Chronologie:
Der Kläger begab sich in die Einrichtung der Beklagten zwecks Vornahme einer Liposuktion. Diese wurde im Januar 2008 vorgenommen. Im Aufklärungsbogen hatte der Kläger bei der Frage nach Herz-/Kreislauferkrankungen "Vorhofseptumdefekt" eingetragen. Die Operation verlief ohne Komplikationen, auch im postoperativen Verlauf zeigten sich keine Auffälligkeiten. Wenige Wochen später erlitt der Kläger jedoch einen ischämischen Insult. Bei der nachfolgenden Untersuchung stellten die Mediziner neben dem Vorhofseptumdefekt auch ein Aneurysma fossa ovalis fest. Seit dem Vorfall leidet der Kläger u.a. an Konzentrationsstörungen sowie kognitiven Defiziten.
Verfahren:
Zunächst war mit der Angelegenheit das Landgericht Essen befasst (Az. 1 O 266/10). Mit Urteil vom 28.08.2014 stellt das Landgericht fest, dass die Klage unbegründet und damit abzuweisen sei. Dem tritt der Kläger mit der Berufung entgegen, dem sich der qualifizierte Arzthaftungssenat des OLG Hamm nunmehr dem Grunde nach anschließt. Nach einer weiteren umfassenden Beweisaufnahme schlägt das Oberlandesgericht den Parteien vor, sich gütlich zu einigen. Die zu ersetzende Gesamtentschädigung liegt bei rund 10.000,- Euro, womit sich die Parteien einverstanden erklären.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Liposuktionen bedürfen einer erheblichen Risikoaufklärung durch den behandelnden Mediziner. Der Grund liegt auf der Hand: Es liegt bei der Operation keine absolute Indikation, sondern lediglich eine relative vor. Der Patient muss also, bevor er sich einer Gefahr für die Gesundheit aussetzt, genau über die möglichen Risiken informiert sein, um möglicherweise von dem Eingriff Abstand zu nehmen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
Arzthaftungsprozesse werden oft in der 1. Instanz entschieden. In Ausnahmefällen ist es für einen unterliegenden Patienten jedoch unerlässlich, die Entscheidung eines Untergerichtes von einem Berufungsgericht hinterfragen zu lassen. Mittels qualifizierter anwaltlicher Hilfe lassen sich sodann in vielen Fällen Urteile revidieren. Ein Qualitätsmerkmal stellt vor allem der Titel zum Fachanwalt für Medizinrecht dar, sowie ein Titel zum Master of Laws in gesundheitsrechtlicher Ausrichtung. Damit zeigt der befasste Anwalt auf, dass er über ganz erhebliche theoretische und praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt.
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