Immer mehr Fälschungen und Plagiate - Marke schützen lassen
06.05.2016 / ID: 226317
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Verstöße gegen das Markenrecht nehmen weltweit zu und richten einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden an. Für Unternehmen ist es umso wichtiger, ihre Marken- und Patentrechte zu schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahlen einer aktuellen Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind erschreckend: Demnach nehmen Geschäfte mit gefälschten Produkten und Plagiaten weltweit zu. 2,5 Prozent des Welthandels machen diese illegalen Geschäfte laut der Studie aus, innerhalb der Europäischen Union sind es sogar fünf Prozent.
Von Luxusgütern bis Spielzeug, von Bekleidung bis zu Kosmetik und Medikamenten reicht die Liste der illegal kopierten Produkte. Für die Unternehmen, die die Marken- und Patentrechte an diesen Produkten besitzen, sind diese Fälschungen in mehrfacher Hinsicht ein Problem. Einerseits ist der wirtschaftliche Schaden beträchtlich und andererseits sind die Plagiate qualitativ häufig deutlich minderwertiger als die Originale. Da dem Verbraucher nicht immer bewusst ist, dass er lediglich eine Kopie gekauft hat, fällt der Imageschaden auf das Unternehmen zurück.
Für die betroffenen Unternehmen ist der Markenschutz ihrer Produkte und ein konsequentes Vorgehen bei Verletzung der Markenrechte umso wichtiger. Um die Rechte durchzusetzen, ist die kompetente Beratung von im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)erfahrenen Rechtsanwälten unerlässlich.
Um die Marke zu schützen, muss sie ins Register eingetragen werden. Als Marke können grundsätzlich alle Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Das können Wortmarken, Bildmarken, dreidimensionale Marken, Hörmarken oder Kernfadenmarken sein. Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht. Kommt es dann zu Markenrechtsverletzungen können diese konsequent verfolgt werden und unter anderem Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.
Dabei sind häufig nicht nur die nationalen Regelungen, sondern auch die internationalen Gesetze zu beachten. Daher kann es sinnvoll sein, den Markenschutz auch über die nationalen Staatsgrenzen hinaus zu beantragen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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