Pressemitteilung von Katja Rheude

Trotz Grippe ins Büro?


Politik, Recht & Gesellschaft

Grippe, Bandscheibe oder Virus? - Durchschnittlich 14 Tage fehlten deutsche Arbeitnehmer im Jahr 2009 krankheitsbedingt am Arbeitsplatz. Doch ist man mit etwas Husten und Schnupfen wirklich schon zu krank fürs Büro? Was ist, wenn man trotz Krankmeldung lieber arbeiten will - und wie schnell muss man dem Chef eine Krankschreibung vorlegen? Die wichtigsten Regelungen zum Thema Krankenstand kennt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich bedeutet eine Krankschreibung nicht, dass der Mitarbeiter nur im Bett liegen darf. Neben dringenden Wegen zum Supermarkt oder zur Apotheke sind auch solche Aktivitäten erlaubt, die zur Genesung beitragen: Bei einer schweren Erkältung ein kleiner Spaziergang, bei Rückenproblemen zur Massage. Solange der Chef seinen Mitarbeiter nicht in der Disco trifft, dürfen Krankgeschriebene durchaus aus dem Haus. "In Ausnahmefällen kann sogar eine Reise möglich sein. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil gefordert, dass ein Arzt dem Mitarbeiter ausdrücklich zu dem jeweiligen Urlaub geraten haben muss, um die Heilung zu fördern", erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung eines Mannes, der sich bei einem Skiurlaub Knochenbrüche zugezogen hatte, während er wegen Gehirnhautentzündung krankgeschrieben war (BAG, Az. 2 AZR 53/05). Eine geplante Reise während der Krankschreibung sollte unbedingt zuvor mit Arbeitgeber und Krankenversicherung abgeklärt werden.


Wie muss der Chef informiert werden?

Wie wird die anfallende Arbeit neu verteilt, wer übernimmt die Aufgaben? Damit der Chef trotz des kranken Mitarbeiters optimal planen kann, sollte sich dieser so früh wie möglich in der Firma abmelden. Die genaue Uhrzeit, bis wann das zu passieren hat, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) zwar nicht geregelt, wohl aber, dass er es "unverzüglich" tun und zudem ankündigen muss, für wie lange er wohl ausfallen wird. "Das bedeutet in der Praxis: Wer um neun Uhr Arbeitsbeginn hat, der sollte sich auch bis spätestens neun Uhr krankgemeldet haben", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin.


Wann braucht man das Attest?

Ab dem wievielten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Personalabteilung vorgelegt werden muss, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt und meist im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachzulesen. Manche Firmen bestehen bereits ab dem ersten Krankheitstag darauf, andere halten sich an die gesetzliche Frist von drei Kalendertagen, die in § 5 des EntFG geregelt ist. Meldet sich der Mitarbeiter am Freitag krank, so muss er spätestens am Montag zum Arzt, um sich ein Attest ausstellen zu lassen. Denn die Frist von drei Kalendertagen schließt das Wochenende mit ein. Die Attestpflicht sollte unbedingt wahrgenommen werden, denn einem Arbeitnehmer, der dies versäumt, kann in "absoluten Ausnahmefällen" sogar fristlos gekündigt werden, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 4 Ca 3990/97).


Noch krankgeschrieben, aber schon wieder fit?

Manchmal tritt die Genesung schneller ein, als angenommen, und eigentlich kann und will man schon wieder arbeiten - doch das Attest läuft noch drei Tage? Oft empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer, sich diese drei Tage noch auszukurieren. Will er jedoch unbedingt wieder arbeiten, steht dem im Normalfall nichts im Wege: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet entgegen landläufiger Meinungen kein Arbeitsverbot. Auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung besteht weiter. Allerdings sollte die vorzeitige Arbeitsaufnahme dem Arbeitgeber angekündigt werden - damit ein möglicher Unfall auf dem ersten Weg zur Arbeit auch als Wegeunfall versichert ist. Der Arbeitgeber selbst hat gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht. Daher sollte er im Einzelfall prüfen, ob dieser tatsächlich arbeitsfähig ist.

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Kurzfassung:

Mit Fieber an den Arbeitsplatz?

Rechtsstipps für kranke Mitarbeiter


14 Tage fehlten deutsche Arbeitnehmer 2009 durchschnittlich am Arbeitsplatz. Doch ein ärztliches Attest bedeutet nicht automatisch, dass man im Bett bleiben muss: Notwendige Gänge, wie zum Einkaufen oder in die Apotheke, sind ebenso erlaubt wie alles, was der Genesung dient, z.B. ein kurzer Spaziergang bei Grippe. Sogar Reisen sind in Ausnahmefällen möglich - solange der Heilungsprozess nicht beeinträchtigt wird, etwa bei einer gebrochenen Hand. Reisen sollten jedoch nur auf ärztliche Empfehlung hin angetreten werden. Wichtig ist auch, dass die Reise mit Arbeitgeber und Krankenversicherung abgesprochen wird. Die Personalabteilung oder der Chef müssen laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) auf jeden Fall "unverzüglich" informiert werden, wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Unpässlichkeit nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dabei sollte auch eine Prognose über die Krankheitsdauer gegeben werden. Wie schnell der Erkrankte dann ein Attest nachreichen muss, hängt vom Betrieb ab: Manche Firmen bestehen bereits ab dem ersten Fehltag auf der ärztlichen Bescheinigung, andere halten sich an die gesetzliche Frist von drei Kalendertagen, die in § 5 des EntFG geregelt ist. Wichtig ist, dass das Attest vorgelegt wird - versäumt der Mitarbeiter dies, ist bei wiederholtem Vorkommen im Ausnahmefall sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt. Wer schneller gesundet als erwartet, kann an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Die ärztliche Krankschreibung gibt lediglich eine Prognose über die voraussichtliche Krankheitsdauer ab. Sie ist kein Arbeitsverbot und Kranken- und Unfallversicherungsschutz bestehen trotzdem. Der Arbeitgeber sollte jedoch vor Arbeitsantritt informiert werden.

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