Canada Gold Trust: Anleger werden wieder zur Kasse gebeten
17.05.2016 / ID: 227271
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html
Anleger der Canada Gold Trust Fonds werden nun offenbar mit Nachdruck zur Kasse gebeten und erhalten Mahnbescheide. Sie sollen erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit längerer Zeit werden die Anleger der Canada Gold Trust (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html) Fonds von der Treuhandgesellschaft aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den wirtschaftlich angeschlagenen Fondsgesellschaften Liquidität zuzuführen. Anleger, die dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, sollen nun offenbar mit Nachdruck zur Kasse gebeten werden. Entsprechende Mahnbescheide sollen schon an einige Anleger gegangen sein.
Auf die Mahnbescheide sollten die Anleger in jedem Fall reagieren. Sie können z.B. Widerspruch gegen die Mahnbescheide einlegen. Denn die Rechtmäßigkeit der Rückforderung ist nach wie vor umstritten. Den Widerspruch können die Anleger selbst einlegen oder sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen, um drohende finanzielle Verluste für die Anleger abzuwenden.
Dass die wirtschaftliche Situation der Canada Gold Trust Fonds äußerst prekär ist, ist schon längere Zeit bekannt. Bereits im Januar 2016 berichtete das Handelsblatt, dass die Fondsgesellschaften kaum noch über liquide Mittel verfügen. Das vorhandene Geld stamme demnach nur noch aus den Rückzahlungen der Ausschüttungen. Nach wie vor ist es fraglich, ob eine nachhaltige Sanierung der Fonds gelingen kann, in dem die Anleger ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Vielmehr müssen die Anleger nach wie vor hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Damit es nicht so weit kommt, kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht können. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten.
Sowohl in den Emissionsprospekten als auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Sollten die Angaben in den Prospekten unvollständig oder fehlerhaft sein, so dass der Anleger ein falsches Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage erhalten hat, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Ebenso hätten die Vermittler über die bestehenden Risiken aufklären müssen.
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