Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Dresden
23.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:Landgericht Dresden - vom 08. April 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Indikation zur reprograden Nagelung nach distaler Humerusschaftfraktur, LG Dresden, Az. 6 O 616/14
Chronologie:
Der Kläger zog sich im Oktober 2011 beim Armdrücken eine geschlossene dislozierte distale Humerusschaftfraktur rechts zu und stellte sich am selben Abend in der Notaufnahme der Beklagten vor. Diese stellte die Indikation einer operativen Versorgung mittels Marknagels. Seither leidet der Kläger unter Bewegungs- und Funktionsstörungen der Hand.
Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nach Auffassung des befassten Sachverständigen war die Operation in der konkreten Fraktursituation nicht indiziert. Als Schadenfolgen seien zumindest die Revisionsoperation sowie Bewegungseinschränkungen der rechten Hand zu bemängeln. Das Gericht hat die Beklagte sodann zur Zahlung von 5.000,- Euro nebst Zinsen verurteilt, sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu ersetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen wird der Kläger nun erneut in Verhandlungen mit dem Versicherer der Beklagten eintreten. Sollten diese scheitern, wird es zu einem Folgeprozess vor demselben Gericht kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM fest.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
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web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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