Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Kiel
24.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Kiel - vom 12. April 2016
Medizinrecht - Medizinprodukterecht - Schmerzensgeld:
Implantation einer fehlerhaften Hüftprothese, 50.000,- Euro; LG Kiel, Az. : 8 O 44/15
Chronologie:
Die Klägerin ließ sich im Jahre 2005 aufgrund einer bestehenden Coxarthrose rechts ein Hüftimplantat einsetzen. Einige Jahre später stellten sich entzündliche Prozesse und intervallartige Schmerzen bei der Klägerin ein. Das eingesetzte Implantat musste ersetzt werden. Der Eingriff erfolgte im Januar 2013. Die Klägerin richtet ihre Ansprüche gegen den Implantathersteller.
Verfahren:
Das Landgericht Kiel riet den Parteien zu einem Mediationsverfahren an, also zu einem Güterichterverfahren, um sich gütlich auf eine bestimmte Pauschalabfindung zu einigen, nachdem die Beklagtenseite vorgerichtlich lediglich bereit gewesen war, einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich zur Verfügung zu stellen. Dieses Mediationsverfahren wurde nach zähen Verhandlungen mit einer Pauschalsumme von 50.000,- Euro abgeschlossen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Medien und Presse ist immer wieder von fehlerhaften Implantaten die Rede. Meistens sind dann zahlreiche Patienten betroffen. Hat der Implantathersteller seinen Sitz im Ausland, stellt sich sodann auch regelmäßig die Frage, ein entsprechendes Verfahren vor Ort des Firmensitzes zu initiieren. Verfahren, die zum Beispiel in den USA betrieben werden könnten, bieten dem Geschädigten wesentlich höhere Anspruchsanmeldungen, als in Deutschland, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr D. C. Ciper LLM fest.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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