LAG Niedersachsen: Änderungen am Arbeitsplatz sind nicht gleich Mobbing
26.05.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Dienstliche Anordnungen eines Vorgesetzten sind nicht automatisch mit Mobbing gleichzusetzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 3. Februar 2016 entschieden (Az.: 2 Sa 441/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mobbing am Arbeitsplatz ist ein viel diskutiertes Thema. Dennoch sind nicht alle Vorgänge, durch die sich ein Arbeitnehmer zurückgesetzt oder ungerecht behandelt fühlt, mit Mobbing gleichzusetzen. Das geht auch aus einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.
Das LAG behandelte die Klage einer Frau, die ihrem Arbeitgeber Mobbing vorwarf. Sie stellte daher Gehalt-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Die Frau war rund 20 Jahre als Gleichstellungsbeauftrage bei einem Landkreis beschäftigt. Als 2011 ein neuer Landrat gewählt wurde, änderte dieser offenbar einige interne Abläufe. Die Frau beklagte, dass sie in diese Abläufe und Informationsflüsse immer weniger eingebunden wurde. Der neue Landrat habe ihre Stellung hintertrieben. In den folgenden Monaten erkrankte die Frau häufiger und fehlte seit 2013 durchgehend. Der Kreistag wählte sie 2014 schließlich als Gleichstellungsbeauftrage ab.
Mit ihrer Klage scheiterte die Frau in erster Instanz. Das zuständige Arbeitsgericht erkannte, dass der Arbeitgeber die Erkrankung der Frau nicht verursacht habe. Auch liege kein zielgerichtetes schikanöses Verhalten vor. Dieser Auffassung folgte im Berufungsverfahren auch das LAG. Der neue Landrat habe zu Beginn seiner Amtszeit auch neue Anordnungen getroffen. Davon seien viele Mitarbeiter und nicht nur die Klägerin betroffen gewesen. Ein schikanöses gegen die Frau gerichtetes Verhalten sei nicht erkennbar und auch nicht ursächlich für die Erkrankung. Zumal die Klägerin schon kurz nach dem Amtsantritt des neuen Landrates das erste Mal erkrankte. Die Bemühungen des Gerichts, das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich einvernehmlich zu beenden, blieben ohne Erfolg.
Die Kündigung ist im Arbeitsrecht einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um eine wirksame Kündigung auszusprechen, müssen einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Das gilt umso mehr für die außerordentliche fristlose Kündigung. Im Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)kompetente Rechtsanwälte können bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags, Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen beraten.
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