VW Abgasskandal: Weg für Musterverfahren geebnet
01.06.2016 / ID: 229012
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html
Hat sich der VW-Konzern im Abgasskandal gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht? Diese Frage soll voraussichtlich in einem Musterverfahren geklärt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als im vergangen Jahr der Skandal im die manipulierten Abgaswerte bei VW-Dieselmotoren bekannt wurde, setzte die Volkswagen-Aktie zum Sinkflug an. Die Aktionäre haben durch den Abgasskandal bereits viel Geld verloren. Ob sich der Konzern gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat, soll nun voraussichtlich in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, entschieden werden. Den Weg dahin hat das Landgericht Braunschweig nun geebnet und will die zentralen Streitfragen gebündelt klären lassen. Die sog. Feststellungsanträge sollen in Kürze veröffentlicht werden.
Sowohl für den Konzern als auch für die Investoren ist damit die Möglichkeit eröffnet, die zentralen Streitpunkte in der nächsthöheren Instanz klären zu lassen. In einem KapMuG-Verfahren wird dann ein Einzelfall exemplarisch für die Vielzahl von Klagen herausgegriffen.
Nach Angaben des LG Braunschweig soll der Vorlagebeschluss mit den entscheidenden Feststellungszielen aber erst im August veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht Braunschweig entscheidet dann über das Musterverfahren und bestimmt einen Musterkläger. In diesem Verfahren werden dann die zentralen Fragen geklärt. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, seit wann Volkswagen von den Abgasmanipulationen wusste und wann die Aktionäre hätten informiert werden müssen. Sollte diese Information zu spät erfolgt sein, könnte VW (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html) gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Sobald das OLG Braunschweig die Eröffnung des Musterverfahrens öffentlich bekannt macht, besteht für die Anleger die Möglichkeit, ihre Schadensersatzforderungen im Musterverfahren anzumelden. Damit ist auch eine mögliche Verjährung der Ansprüche gehemmt. Zu beachten ist allerdings, dass Forderungen möglicherweise schon im September 2016 verjähren könnten. Rechtzeitiges Handeln ist also nötig, wenn die Aktionäre nicht auf dem erlittenen Schaden sitzen bleiben möchten. Um ihre Forderungen durchzusetzen, können sich die Aktionäre an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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