Steilmann SE: Reguläres Insolvenzverfahren eröffnet
06.06.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Das Amtsgericht Dortmund hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Steilmann SE am 1. Juni 2016 eröffnet (Az.: 251IN 34/16). Anleihe-Anlegern und Aktionären drohen Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur etwas mehr als ein halbes Jahr liegt zwischen dem Börsengang der Steilmann SE und der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens über den Modekonzern. Ebenfalls eröffnet wurden die regulären Insolvenzverfahren über die Steilmann Holding AG (Az.: 252 IN 33/16) sowie über weitere Tochtergesellschaften. Für die Anleger der drei Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)und die Aktionäre drohen nun hohe Verluste.
Über drei Mittelstandsanleihen hatte die Steilmann SE rund 88 Millionen bei den Anlegern eingesammelt. Die Schuldverschreibungen wären 2017 bzw. 2018 zur Rückzahlung fällig gewesen. Nach der Insolvenz des Unternehmens müssen die Anleger jedoch um ihr Kapital fürchten. Zunächst können sie ihre Forderungen bis zum 23. August 2016 form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.
Ob und in welcher Höhe die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren befriedigt werden können, hängt maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Dazu wird es voraussichtlich nähere Informationen bei der Gläubigerversammlung am 7. September in Dortmund geben. Allerdings ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen der Anleger vollständig zu bedienen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Anleger sowohl im Insolvenzverfahren unterstützen als auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. Dazu kann auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz zählen. Dies kann völlig unabhängig vom Insolvenzverfahren geschehen.
Schadensersatzansprüche können z.B. dann entstanden sein, wenn in den Emissionsprospekten Fehler auftreten. Die Angaben müssen vollständig sein und der Realität entsprechen, damit sich die Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen können. Darüber hinaus hätten die Anleger auch in den Anlageberatungsgesprächen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlosend dargestellt, können auch aus dieser Falschberatung Ansprüche erwachsen sein.
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