Lkw-Kartell: Herstellern droht Rekordstrafe
06.06.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Verschiedene Lkw-Bauer müssen mit einer Kartellstrafe rechnen, die es in dieser Höhe in der EU wohl noch nicht gegeben hat. Ihnen werden u.a. Preisabsprachen vorgeworfen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon seit 2011 ermittelt die EU-Kommission wegen möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)gegen diverse Lkw-Bauer. Im Zentrum sollen dabei Absprachen bei den Preisen und Lieferzeiten stehen. Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, stehen diese Ermittlungen nun kurz vor dem Abschluss. Demnach könnte auf die betroffenen Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe zukommen. Theoretisch kann die EU-Kommission Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Umsatzes gegen die Unternehmer verhängen. Dann käme eine Strafe im Milliarden-Bereich auf die Kartellsünder zu. Eine Entscheidung soll im Sommer fallen. Einige der betroffenen Lkw-Bauer haben ihre Beteiligung am dem Kartell bereits eingeräumt und sollen auch Rückstellungen gebildet haben, um die Geldbußen bezahlen zu können.
Durch die Absprachen sollen vor allem Logistik-Unternehmen aber auch Verbraucher massiv geschädigt worden sein, da Waren aller Art dadurch verteuert worden seien.
Wenn die EU-Kommission ihre Bußgelder verhängt hat, ist die Sache für die betroffenen Lkw-Hersteller noch nicht ausgestanden. Denn dann haben auch die Geschädigten die Möglichkeit, gegen die Kartellsünder vorzugehen und können beispielsweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Sollte die EU-Kommission wie erwartet die betroffenen Lastwagenhersteller verurteilen, dürften auch die zivilrechtlichen Klagen gute Aussichten auf Erfolg haben. Geschädigte Unternehmen können sich zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Forderungen an im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht können streng geahndet werden. Neben den möglichen Bußgeldern durch die Behörden können die zivilrechtlichen Forderungen enorm sein. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzklagen können die Folge sein.
Die durch Verstöße gegen das Kartellrecht geschädigten Unternehmen sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den entstandenen Schaden für das eigene Unternehmen auszugleichen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
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