Letzte Chance für den Widerrufsjoker - Darlehen bis 20. Juni widerrufen
09.06.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html Wer jetzt noch rechtzeitig bis zum 20. Juni 2016 den Widerrufsjoker zieht und sein Darlehen widerruft, kann von den niedrigen Zinsen profitieren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für viele Verbraucher ist es jetzt die letzte Chance, noch den Widerrufsjoker zu ziehen. Wer sein zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen nicht spätestens am 20. Juni widerrufen hat, kommt zu spät. Denn die Widerrufsfrist endet am 21. Juni um 0 Uhr. Wer diese Chance nicht nutzt, verzichtet freiwillig auf viel Geld. Denn durch den erfolgreichen Widerruf eines Darlehens können die historisch niedrigen Zinsen zu einer günstigen Umfinanzierung genutzt werden. Sollte ein Darlehen bereits vorzeitig unter Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts abgelöst worden sein, können sich die Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung durch den Darlehenswiderruf wieder zurückholen.
Dazu müssen in erster Linie zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist groß. Denn nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg wurden bei rund 80 Prozent der Immobilienfinanzierungen zwischen 2002 und 2010 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese Darlehen können in der Regel auch heute noch widerrufen werden, weil die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Zweitens muss der Widerruf rechtzeitig vor dem 21. Juni bei der Bank eingehen. Zudem sollten sich die Verbraucher den Eingang bestätigen lassen, z.B. durch ein Einschreiben mit Rückschein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte daher nicht bis zur letzten Minute gewartet werden. Ratsam ist es, den Widerruf spätestens in der 24. Kalenderwoche zu erklären.
Bei vielen aber nicht allen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen ist der Widerruf möglich. Für den Laien ist es allerdings schwierig zu erkennen, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Typische Hinweise können z.B. die Formulierung "die Frist beginnt frühestens" oder die Verwendung von Fußnoten sein. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html) erfahrene Rechtsanwälte erkennen schnell, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen und können die Verbraucher unterstützen.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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